Begriff: Arbeitsplatz
Arbeitsplatz
Als Arbeitsplatz wird der Ort im Betrieb bezeichnet, an dem ein Beschäftigter seine Tätigkeit ausübt. In § 2 der Arbeitsstättenverordnung werden Arbeitsplätze als Bereiche bezeichnet, in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig aufhält.